Schritt 1
Telefonische Terminvereinbarung
Mag. Eleonora Tinhof, BSc.
0664/45 34 830
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Wenn sie mich nicht erreichen, dann sprechen sie bitte ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Ich rufe sie gerne zurück.
Schritt 2
Verordnungsschein
Alle logopädisch – phoniatrisch – audiologischen Leistungen müssen
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vom Facharzt oder Allgemeinmediziner verordnet werden.
- Versicherte der SVS müssen ihre Verordnung vom chefärztlichen Dienst bewilligen lassen.
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Hausbesuche müssen von Ihrem Arzt zusätzlich verordnet werden.
Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab. Von einigen Sozialversicherungsanstalten werden bei erwachsenen Patient*innen
Selbstbehalte eingehoben. Diese sind bei der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt persönlich zu erfragen.
In meiner logopädischen Praxis biete ich Vertragsleistungen aller Krankenkassen an.
Schritt 3
Verlauf der Therapie
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Vor Therapiebeginn findet immer ein Anamnesegespräch und eine logopädische Diagnostik statt, um eine Basis für die Therapieplanung zu schaffen. Bringen Sie bitte Ihre Befunde
mit
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Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt
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Die Dauer der Therapie legt die Logopädin im Rahmen der von der Sozialversicherungsanstalt bewilligten Möglichkeiten fest. Darin enthalten sind die Therapiezeit sowie die
Vor- und Nachbereitungszeiten der Logopädin.
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Je nach Fall wird gemeinsam entschieden, ob Begleitpersonen an der Therapie teilnehmen, oder erst zum Gespräch am Ende der Therapiezeit hinzukommen
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Verschiebungen oder Absagen von Terminen sind telefonisch bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
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Bleiben Sie der Therapie unentschuldigt fern, müssen wir ihnen 50 Euro in Rechnung stellen.
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Für einen Therapieerfolg brauchen wir ihre Mitarbeit und das bedeutet…