Schritt 1

Telefonische Terminvereinbarung

 

Mag. Eleonora Tinhof, BSc.

0664/45 34 830

 

 

Tanja Kornfehl, BSc.

0676/430 37 48

 

Wenn sie uns nicht erreichen, dann sprechen sie bitte ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Wir rufen sie gerne zurück. 

 

Schritt 2

Verordnungsschein

 

Alle logopädisch – phoniatrisch – audiologischen Leistungen müssen

  • vom Facharzt (HNO-Facharzt / Kinderarzt / Kieferorthopäde / Zahnarzt / Neurologe) verordnet
  • und vom chefärztlichen Dienst der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden.
  • Hausbesuche müssen von Ihrem Arzt zusätzlich verordnet werden.

Als Vertragslogopädinnen rechnen wir direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab. Von einigen Sozialversicherungsanstalten werden bei erwachsenen Patient*innen Selbstbehalte eingehoben. Diese sind bei der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt persönlich zu erfragen.

 

In unserer logopädischen Praxis bieten wir Vertragsleistungen aller Krankenkassen an.

  

Schritt 3

Verlauf der Therapie

  • Vor Therapiebeginn findet immer ein Anamnesegespräch und eine logopädische Diagnostik statt, um eine Basis für die Therapieplanung zu schaffen. Bringen Sie bitte Ihre Befunde mit
  • Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt
  • Die Dauer der Therapie legt die Logopädin im Rahmen der von der Sozialversicherungsanstalt bewilligten Möglichkeiten fest. Darin enthalten sind die Therapiezeit sowie die Vor- und Nachbereitungszeiten der Logopädin.
  • Je nach Fall wird gemeinsam entschieden, ob Begleitpersonen an der Therapie teilnehmen, oder erst zum Gespräch am Ende der Therapiezeit hinzukommen
  • Verschiebungen oder Absagen von Terminen sind telefonisch bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. 
  • Bleiben Sie der Therapie unentschuldigt fern, müssen wir ihnen 50 Euro in Rechnung stellen.
  • Für einen Therapieerfolg brauchen wir ihre Mitarbeit und das bedeutet…