Schritt 1

Telefonische Terminvereinbarung

 

Mag. Eleonora Tinhof, BSc.

0664/45 34 830

 

Wenn sie mich nicht erreichen, dann sprechen sie bitte ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Ich rufe sie gerne zurück. 

 

Schritt 2

Verordnungsschein

 

Alle logopädisch – phoniatrisch – audiologischen Leistungen müssen

  • vom Facharzt oder Allgemeinmediziner verordnet werden.
  • Versicherte der SVS müssen ihre Verordnung vom chefärztlichen Dienst bewilligen lassen.
  • Hausbesuche müssen von Ihrem Arzt zusätzlich verordnet werden.

Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab. Von einigen Sozialversicherungsanstalten werden bei erwachsenen Patient*innen Selbstbehalte eingehoben. Diese sind bei der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt persönlich zu erfragen.

 

In meiner logopädischen Praxis biete ich Vertragsleistungen aller Krankenkassen an.

  

Schritt 3

Verlauf der Therapie

  • Vor Therapiebeginn findet immer ein Anamnesegespräch und eine logopädische Diagnostik statt, um eine Basis für die Therapieplanung zu schaffen. Bringen Sie bitte Ihre Befunde mit
  • Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt
  • Die Dauer der Therapie legt die Logopädin im Rahmen der von der Sozialversicherungsanstalt bewilligten Möglichkeiten fest. Darin enthalten sind die Therapiezeit sowie die Vor- und Nachbereitungszeiten der Logopädin.
  • Je nach Fall wird gemeinsam entschieden, ob Begleitpersonen an der Therapie teilnehmen, oder erst zum Gespräch am Ende der Therapiezeit hinzukommen
  • Verschiebungen oder Absagen von Terminen sind telefonisch bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. 
  • Bleiben Sie der Therapie unentschuldigt fern, müssen wir ihnen 50 Euro in Rechnung stellen.
  • Für einen Therapieerfolg brauchen wir ihre Mitarbeit und das bedeutet…